Unsere Vereinsspitze
Ab sofort bieten wir neue Perspektiven für Ihre aktive Gesundheitsvorsorge! Gesundheitstraining auf ärztliche Verordnung und von der Krankenkasse bezahlt.
Wir verstehen Rehabilitationssport als Zusammenspiel der kostenfreien Leistung der Krankenkassen, die Ihnen aufgrund der Rehabilitationssportverordnung zusteht und der individuellen Betreuung des einzelnen Rehasportlers, die zusätzlich in jeder Trainingsstätte angeboten werden.
Was ist Rehabilitationssport und wer kann daran teilnehmen?
Rehabilitationssport wird in Gruppen von mindestens 45 Minuten durchgeführt. Der Arzt trägt in den Antrag auf Rehasport in der Regel 50 Einheiten ein. Durch gezielte Übungen werden Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit und Körperbeherrschung gesteigert.
Wo findet Rehasport statt?
Wir bieten Ihnen Rehasport in der Eisenstrasse 2-4 in Rüsselsheim sowie in der Parkschule in Rüsselsheim an.
Für wen sind die Kurse geeignet?
Rehasport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen (für chronisch Kranke wie auch für Menschen, die auf dem Weg sind, chronisch krank zu werden).
Ob nach einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen/physiotherapeutischen Behandlungen fördert der Rehasport durch das weiterführende Training den Erfolg der Behandlung.
Wie erhalte ich eine Verordnung für Rehabilitationssport?
Wenn aufgrund der Diagnose Rehabilitationssport eine sinnvolle Therapieergänzung darstellt, wird Ihr Arzt/Hausarzt Ihnen Rehasport verordnen. Die Verordnung Rehabilitationssport belastet nicht das Budget des Arztes.
Reha-Sport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Die Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budget-neutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i. d. R. 50 Übungseinheiten!
Ich habe eine Verordnung. Wie ist die weitere Vorgehensweise?
Der Arzt verschreibt Ihnen Rehasport und verordnet diesen auf einer dafür vorgesehenen Verordnung (Formblatt 56). Diese Verordnung können Sie auch in unserer Geschäftsstelle im Burggrafenlacher Weg 20 in Rüsselsheim sowie in der Eisenstraße 2-4 erhalten. Die Verordnung, muss zuerst von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.
Mit der genehmigten Verordnung melden sie sich bei unserer Verwaltung (06142-7965307) und erhalten einen Termin zu einem individuellen Beratungsgespräch. In diesem wichtigen Erstgespräch werden mit Ihnen gemeinsam die Trainingszeiten festgelegt. Dabei sind Ihre Diagnose, die Verordnung des Arztes und Ihre Wünsche wichtig.
Selbstverständlich können Sie auch ohne Verordnung vom Arzt unser Angebot vollständig nutzen.
Kann ich Physiotherapie und Rehabilitationssport gleichzeitig durchführen?
Ja. Und bei uns können Sie das unter einem Dach. So lassen sich aktive und passive Maßnahmen zur Wiederherstellung Ihrer Belastbarkeit ideal verbinden. Bitte fragen Sie unser Personal nach den Angeboten.
Welche Leistungen werden übernommen?
Sportliche Betätigung und regelmäßiges Training wird von den Kranken-kassen als ergänzende Leistung zur Rehabilitation gefördert.
Die Leistungen des Reha- und Gesundheitssportvereins Rhein Main Rüsselsheim e.V. sind von allen Kostenträgern (gesetzliche Krankenkassen, gesetzliche Unfallversicherungsträger, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte und die Träger der Kriegsop-ferversorgung) anerkannt und die Kostenübernahme nach Bewilligung gesichert. Die Kostenträger übernehmen die Leistungen (Grundversorgung/ Basiskurs) nach den Rahmenvereinbarungen über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01. Januar 2011.
Welche Kosten entstehen für mich?
Der Rehasport (allgemeines Bewegungstraining und Gymnastik) ist beitragsfrei und bedarf keiner Mitgliedschaft. Der Verein übernimmt für Sie kostenfrei die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.
Zeitlich begrenzte Mitgliedschaft
Für die Dauer der gültigen Rehasportverordnung (50 Übungseinheiten, bzw. 18 Monate) haben Sie die Möglichkeit zeitlich begrenztes Mitglied werden zu können. Durch diese Verordnung kommen sie in den Genuss gefördertes Mitglied zu einem Vorteilspreis zu werden.
Der Mitgliedsbeitrag für ein gefördertes zeitlich begrenztes Mitglied variiert je nach Modul (siehe Leistungen). Ein Aussetzen des Mitgliedsbeitrages ist nur mit ärztlicher Bescheinigung möglich.
Die geförderte Mitgliedschaft ist auf die Dauer der Verordnung begrenzt und endet mit der 50. Übungseinheit bzw. spätestens nach 18 Monaten.
Für einen außerordentlichen Austritt ist eine schriftliche Kündigung nötig. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Quartalsende.
Wie beginnt der Rehasport?
Vor dem Training erfolgen eine Anamnese und ein individueller Check, bei dem alle wichtigen Informationen und Daten für Ihr Training aufgenommen werden. Daraus resultiert dann Ihr Training, das Sie dann bei Ihren Kurs- u. Gruppenterminen in Begleitung mit Ihrem Trainer umsetzen werden. Der Einstieg in die einzelnen Kurse ist jederzeit möglich. Gerade nach einer Rehamaßnahme oder krankengymnastischen Behandlung stabilisiert der Rehasport durch das weiterführende Training den Be-handlungserfolg.
Was ist das Ziel des Rehasports?
Ziel des Rehasportangebotes ist es, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein aufzubauen und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Dabei soll auch die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit gestärkt und zu einem lebensbegleitenden Sporttreiben motiviert werden.